c) Die Gemeinde führt in ihrer Stellungnahme vom 5. April 2024 die verrechneten Positionen sowie den dafür geltend gemachten Zeitaufwand detailliert auf. Sie gesteht überdies ein, dass ihr bei der Führung der Stundenliste ein Fehler unterlaufen sei. So sei der Aufwand von insgesamt 1.75 h – ausmachend CHF 175.00 –, welcher am 21. Juli sowie am 29. Juli 2022 in der Stundenliste aufgeführt sei, bereits in einem anderen Baubewilligungsverfahren berücksichtigt und dem Beschwerdeführer in Rechnung gestellt worden. Die Baubewilligungskosten würden sich folglich um CHF 175.00 reduzieren.