Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass ihm für das ursprüngliche Baugesuch im Jahre 2017 nur rund halb so hohe Kosten und für sein Baugesuch betreffend Wärmepumpe lediglich ca. 1/3 der strittigen Kosten in Rechnung gestellt worden seien. Sodann sei für ihn nicht ersichtlich, weshalb für eine solche Bagatelle eine Publikation im Anzeiger notwendig gewesen sei. Frühere Baugesuche habe er mit Unterschrift der Nachbarn ohne Publikation erledigen können.