3. Gegen den Bauentscheid vom 16. Februar 2024 erhob der Beschwerdeführer am 13. März 2024 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD). Er beantragt, die Kosten des Baubewilligungsverfahrens seien zu überprüfen und neu festzusetzen bzw. zu reduzieren. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, ordnete den Schriftenwechsel an und holte bei der Gemeinde die Vorakten ein. In ihrer Stellungnahme vom 5. April 2024 beantragt die Gemeinde eine Reduktion der Baubewilligungskosten um CHF 175.00, weitergehend beantragt sie sinngemäss die Abweisung der Beschwerde.