Mit Entscheid vom 16. Februar 2024 bewilligte die Gemeinde die Projektänderung. Dem Beschwerdeführer wurden die Kosten des Baubewilligungsverfahrens für die Projektänderung in der Höhe von CHF 1973.10 auferlegt. 2. Die Gemeinde teilte dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 8. März 2024 auf seine Nachfrage hin mit, die hohen Kosten seien aufgrund der mehrfachen Mahnungen und Vorprüfungen der Baueingabe entstanden. 1/8 BVD 110/2024/33