Bei der Schlussabnahme vom 28. April 2023 teilte der Beschwerdeführer der Gemeinde mit, dass das geplante Gewächshaus nicht realisiert worden sei. Weiter stellte die Gemeinde fest, dass der Beschwerdeführer in die Nordfassade des Anbaus zwei Fenster eingebaut hat, welche von der Baubewilligung vom 8. Mai 2017 nicht erfasst waren und dass die Überdachung aufgrund des Dachwasserflusses anders als bewilligt realisiert wurde. Der Beschwerdeführer reichte nach mehreren Mahnungen das von der Gemeinde für die nicht bewilligten Arbeiten eingeforderte Projektänderungsgesuch ein. Mit Entscheid vom 16. Februar 2024 bewilligte die Gemeinde die Projektänderung.