1. Am 28. Februar 2017 reichte der Beschwerdeführer bei der Gemeinde Krauchthal ein Baugesuch ein für den Umbau und Ersatz bestehender Anbauten auf seiner Parzelle Krauchthal Grundbuchblatt Nr. C.________ in der Dorfzone. Mit Entscheid vom 8. Mai 2017 erteilte die Gemeinde Krauchthal die Baubewilligung für das Vorhaben und verpflichtete den Beschwerdeführer zur Bezahlung der Kosten des Baubewilligungsverfahrens in der Höhe von CHF 1005.00. Der Entscheid ist – soweit ersichtlich – in Rechtskraft erwachsen. Bei der Schlussabnahme vom 28. April 2023 teilte der Beschwerdeführer der Gemeinde mit, dass das geplante Gewächshaus nicht realisiert worden sei.