1. Die Beschwerden werden abgewiesen. Der Bauentscheid der Gemeinde Hasliberg vom 7. Februar 2024, die Verfügung des AGR vom 17. August 2022 und die Wiederherstellungsverfügung der Gemeinde Hasliberg vom 7. Februar 2024 werden bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 2200.00 werden den Beschwerdeführenden zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung