d) Die Beschwerdeführenden argumentieren, gestützt auf die kommunalen Bestimmungen sei das betroffene Gebäude in seiner Bausubstanz und in seiner Erscheinung in der Landschaft zu erhalten. Damit sei die Voraussetzung von Art. 39 Abs. 2 Bst. a RPV bereits erfüllt. Zusätzlich sei auch Bst. b erfüllt; der besondere Charakter der Umgebung I.________ sei massgeblich von den altrechtlichen Bauten vor Ort abhängig. Überdies sei auch Art. 39 Abs. 2 Bst. c RPV erfüllt, denn durch die Möglichkeit der winterlichen Nutzung des Gebäudes unmittelbar am Pistenrand des be-