Aus dem Umstand, dass bereits damals (und wohl auch schon ursprünglich) eine Küche und eine Heizung sowie eine Schlafmöglichkeit bestand, kann somit nicht abgeleitet werden, dass die Alphütte bereits damals für eine ganzjährige Nutzung oder eine Dauernutzung ausgelegt war. Zu beachten ist schliesslich, dass für die Alphütte noch 1994 ein landwirtschaftlich begründeter Umbau bewilligt wurde und in der Verfügung in Sachen bäuerliches Bodenrecht vom 9. Juli 201819 festgehalten wird, gemäss Auskunft des Gesuchstellers (vormaliger Eigentümer) sei die Hütte seit 20 Jahren nicht mehr landwirtschaftlich genutzt.