Eine tatsächliche Dauernutzung der Alphütte vor 1972 ist damit nicht belegt und ist nach dem Gesagten auch nicht glaubhaft. Das gelegentliche Nutzen dieser Alphütte für Ferien im Winter vermag nichts an deren eigentlichen Zweck zu ändern bzw. diese Hütte zu einer rechtmässigen Baute für eine ganzjährige Nutzung bzw. eine Dauernutzung zu machen. Ein rechtmässiger Zustand kann nicht durch eigenhändiges Handeln geschaffen werden. Ebenso wenig kann der Status einer rechtmässig bestehenden Baute durch Zeitablauf ersessen werden.18 Der Bestand der streitgegenständlichen Alphütte ist hier altrechtlich durch die landwirtschaftliche Sommernutzung, also temporär, begründet.