Im erläuternden Bericht des Bundesamts für Raumentwicklung ARE zur Teilrevision der RPV vom Oktober 2012 auf S. 10 finde sich die explizite Regelung, dass die Wohnnutzung vorliegend besitzstandsgeschützt sei. Wenn das AGR ausführe, dass für das Gebäude eine ganzjährige, zonenfremde Nutzung gar nie bewilligt worden sei, so sei dem entgegenzuhalten, dass vor dem 1. Juli 1972 auch nichts habe bewilligt werden müssen. Die Bestätigungen würden eindeutig aufzeigen, dass vor dem 1. Juli 1972 die winterliche Nutzung bereits ausgebaut gewesen sei und das Objekt auch im Winter genutzt worden sei.