eine Umnutzung liege hier gar nicht vor. Die vorliegend zu beurteilenden baulichen Veränderungen würden bloss zu einer Kapazitätserhöhung in einer Wohnung mit bereits altrechtlich bestehendem, hohem Ausbaustandard (Elektrizität, Wasser, Heizung, Kochund Schlafmöglichkeiten) führen. Bereits seit Erbauung des Hauses (vor dem 1. Juli 1972) sei von der Möglichkeit, das Haus im Winter zu nutzen, Gebrauch gemacht worden. Dass die Weidhütten traditionell vor allem im Sommer benutzt würden, habe die Möglichkeit der winterlichen Nutzung nie ausgeschlossen. Dies ergebe sich auch aus den Bestätigungen von ehemaligen Mietern. Im erläuternden Bericht des Bundesamts für Raumentwicklung