Der Verfügung in Sachen bäuerliches Bodenrecht vom 9. Juli 2018 lasse sich entnehmen, dass das Gebäude seit spätestens 1998 nicht mehr landwirtschaftlich genutzt worden sei. Ungeachtet des genauen Zeitpunkts der Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung lasse sich festhalten, dass das Weidhaus heute ganzheitlich nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werde. Mit dem zu beurteilenden Baugesuch ersuche die Bauherrschaft um die Bewilligung baulicher Massnahmen, die seit der letzten Baubewilligung im Jahr 1994 getätigt worden seien. Mit diesem Baugesuch bzw. mit dem Ausnahmegesuch nach Art. 24 ff. RPG ersuche die Bauherrschaft aber nicht nur um die Legalisierung bereits getätigter baulicher