Es gelte die traditionellen Ensembles von temporär genutzten Weidhäusern und Alphütten in Hasliberg zu erhalten und zu verhindern, dass diese in attraktive Ferienwohnungen umgewandelt würden. Hier habe der Regierungsstatthalter mit Baubewilligung vom 21. September 1994 eine Baubewilligung für den Umbau und die Renovation der Alphütte, den Anbau eines Milchhauses, Holzschopfes und einer neuen Jauchegrube erteilt. Diese Bauvorhaben seien landwirtschaftlich begründet und damit zonenkonform beurteilt worden. Der Verfügung in Sachen bäuerliches Bodenrecht vom 9. Juli 2018 lasse sich entnehmen, dass das Gebäude seit spätestens 1998 nicht mehr landwirtschaftlich genutzt worden sei.