2. Art. 24c RPG a) Mit der Verfügung vom 17. August 2022 beurteilte das AGR die von den Beschwerdeführenden mittels nachträglichem Baugesuch ersuchten, bereits realisierten Bauvorhaben (Schliessen des offenen Unterstandes, Nutzung als Lagerraum; Verzicht auf die Verbindungstüre Schopf zu Sennerei; Schweinestall: Zeitweise Nutzung als Lagerraum; Eingangstüre auf der Süd- statt Nordfassade; Einbau einer Schere zur Verstärkung der Konstruktion; Einbau Dachflächenfenster auf der nach Südwesten ausgerichteten Dachhälfte anstelle Nordost) gestützt auf Art. 24c RPG als zulässig und erteilte die entsprechende Ausnahmebewilligung.