II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen a) Angefochten sind einerseits die vom AGR in seiner Verfügung vom 17. August 2022 verfügten und von der Gemeinde gestützt auf diese Verfügung im Bauentscheid vom 7. Februar 2024 übernommenen Auflagen / Nebenbestimmungen. Bauentscheide können nach Art. 40 BauG4 innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Baubeschwerde bei der BVD angefochten werden. Verfügungen des AGR über die Zonenkonformität bei Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone sowie über Ausnahmegesuche nach den Art. 24 bis 24e und Art. 37a RPG können zusammen mit dem Bauentscheid ebenfalls mit Baubeschwerde bei der BVD angefochten werden (Art. 84 Abs. 4 BauG).