6. Auch gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 12. März 2024 Beschwerde bei der BVD ein. Sie beantragen die Aufhebung der Wiederherstellungsverfügung vom 7. Februar 2024. Eventualiter sei die Angelegenheit zur Neubeurteilung im Sinne der oberinstanzlichen Erwägungen an die Vorinstanz zurückzuweisen.