«3.1. Das Täfer, allfällige Isolationen, Füllmaterial, die Trennwand zwischen den Räumen (Vertäferung) sowie die elektrischen Leitungen und Steckdosen in nördlichen OG-Bereich ab Treppenaufgang (ganzer Bereich «Bühne» in den Plänen vom 08.03.2023) sind innerhalb von sechs Monaten seit Rechtskraft der Verfügung vollständig rückzubauen und fachgerecht zu entsorgen. 3.2. [Gelegenheit zur Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs] 3.3. bis 3.5 [Androhung und Vorgehen bei Ersatzvornahme] 3.6. [Kosten] 3.7. [Rechtsmittelbelehrung] 3.8. [Androhung Strafanzeige] 3.9. [Androhung Busse]»