Mit Baubewilligung vom 21. September 1994 erteilte der Regierungsstatthalter des damaligen Amtsbezirks Oberhasli die Baubewilligung für den Umbau und die Renovation der Alphütte Nr. B.________, sowie den Anbau eines Milchhauses, Holzschopfes und einer neuen Jauchegrube. 2. Im Rahmen der Entlassung des Gebäudes aus dem bäuerlichen Bodenrecht wurde anlässlich eines Augenscheins am 28. Juni 2018 festgestellt, dass am Gebäude folgende Änderungen 1 Raumplanungsverordnung des Bundesrats vom 28. Juni 2000 (RPV; SR 700.1).