3. Dem Beschwerdeführer werden Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 2000.– zur Bezahlung auferlegt. Der Beschwerdegegnerin werden Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 1000.– zur Bezahlung auferlegt. Separate Zahlungseinladungen folgen, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Die Beschwerdegegnerin hat dem Beschwerdeführer Parteikosten im Umfang von CHF 1657.55 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt D.________, eingeschrieben - E.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Seftigen, eingeschrieben Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor