2. Die Projektänderung gemäss den Projektänderungsplänen vom 29. Oktober 2024, gestempelt vom Rechtsamt der BVD am 29. Oktober 2024, wird bewilligt, wobei der strassenseitige Besucherparkplatz Nr. 5 in den Plänen gestrichen wird und südlich des geplanten Neubaus somit keine strassenseitigen Besucherparkplätze bewilligt werden. Je ein Plansatz der Projektänderung gehen an die Beschwerdegegnerin und die Gemeinde Seftigen. Im Übrigen wird der Bauentscheid der Gemeinde Seftigen vom 15. Februar 2024 bestätigt.