11 Abs. 1 PKV23 beträgt das Honorar in verwaltungsrechtlichen Beschwerdeverfahren CHF 400.– bis CHF 11 800.– pro Instanz. Innerhalb des Rahmentarifs bemisst sich der Parteikostenersatz nach dem in der Sache gebotenen Zeitaufwand sowie der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses (Art. 41 Abs. 3 KAG24). Der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers macht in seiner Kostennote vom 31. Januar 2025 für das Beschwerdeverfahren vor der BVD Parteikosten im Umfang von CHF 4972.60 geltend (Honorar CHF 4432.00, Auslagen CHF 168.00 und Mehrwertsteuer von CHF 372.60). Die Kostennote gibt zu keinen Bemerkungen Anlass.