Auch die Befürchtungen des Beschwerdeführers betreffend das angeblich abzugrabende Terrain bei der geplanten Aussentreppe erweisen sich als unbegründet: Im Projektänderungsplan Nr. 351 «Fassade West», gestempelt vom Rechtsamt am 29. Oktober 2024, ist ersichtlich, dass es bei der Aussentreppe zu keiner Abgrabung des bestehenden Terrains kommen wird, sondern vielmehr die dort bereits bestehende Abgrabung aufgeschüttet wird. Im Vergleich zum Projektänderungsplan Nr. 391 «Fassade West Nachweis», gestempelt vom Rechtsamt am 29. Oktober 2024, ist weiter erkennbar, dass die Höhe dieser Aufschüttung bzw. der Aussentreppe an deren höchsten Stelle weniger als 1 m betragen wird.