Die Treppe führt jedoch nicht zu einem Hauseingang oder von einer Tür weg, sondern verbindet einzig den tiefer gelegenen nördlichen Aussenbereich mit dem höher gelegenen Vorplatz südlich des geplanten Neubaus. Konstruktiv gleicht die Treppe somit nicht denjenigen in der erwähnten Figur im Anhang der BMBV bzw. der erwähnten BSIG-Weisung betreffend die offenen vorspringenden Gebäudeteile. Auch funktionell unterscheidet sie sich, zumal sie nicht dem Hauszugang dient, sondern lediglich die Aussenräume – das heisst den nördlichen Gartenbereich und die Parkierungsanlage sowie der südliche Vorplatz vor dem Haus und der Gemeindestrasse – miteinander verbindet.