c) Das vorliegende Baugrundstück fällt in nordwestlicher Richtung ab. Auf der Westseite des bestehenden Gebäudes gibt es folglich ein Gefälle im Terrain. Auch nach Fertigstellung des Neubaus wird die Höhendifferenz im fertigen Terrain entlang der Westfassade zwischen der südwestlichen und der nordwestlichen Gebäudeecke 1.1 m betragen. Zur Überwindung dieser Höhendifferenz und um aussen am geplanten Gebäude herum zur nördlich gelegenen Parkierungsanlage sowie zum Garten zu gelangen, ist östlich des Gebäudes eine Rampe und westlich des Gebäudes die strittige Aussentreppe geplant.