Auf der erwähnten Figur ist ersichtlich, dass mit vorspringenden Aussentreppen solche gemeint sind, die unmittelbar zu Hauseingängen führen beziehungsweise direkt vor einer Tür enden und somit dem Zugang ins Gebäude dienen. Konstruktiv sind diese Aussentreppen seitig an die Gebäudeaussenwand gebaut (Gehrichtung parallel entlang der Fassade) oder sie sind in einem (rechten) Winkel zur Fassade ausgerichtet (Gehrichtung auf die Fassade zu, bzw. davon weg); in beiden Fällen bilden die Treppen Bestandteile des Gebäudes.