Nach dem Gesagten kann zusammengefasst festgehalten werden, dass die Höhenangaben entlang der Fassaden des Neubaus mit grosser Wahrscheinlichkeit das massgebende Terrain wiedergeben. Mangels weiterer oder detaillierterer Archivpläne zu den verschiedenen Bauten auf dem fraglichen Baugrundstück und den Nachbarparzellen ist davon auszugehen, dass auch von Seiten des für die Gemeinde Seftigen zuständigen Nachführungsgeometers keine genauere Interpolation und somit andere Darstellung des massgebenden Terrains zu erwarten gewesen wäre.