Seftigen vom 19. September 2024 die einzigen in den Gemeindearchiven vorhandenen Plangrundlagen zu den Gebäuden rund um die hier interessierende Bauparzelle. Hinsichtlich des damaligen Terrainverlaufs auf und rund um die Bauparzelle der Beschwerdegegnerin kann die in der Projektänderung vom 29. Oktober 2024 erfolgte Darstellung des massgebenden Terrains anhand der in diesen Archivplänen angegebenen Höhenfixpunkte sowie des teilweise darin eingezeichneten gewachsenen Terrains zumindest im Grundsatz bestätigt werden: