In den online auf dem Geoportal des Bundes einsehbaren historischen Karten16 ist aufgrund der angegebenen Höhenlinien erkennbar, dass das Terrain im Bereich der betreffenden Bauparzelle grundsätzlich seit jeher ein Gefälle von Südosten nach Nordwesten aufweist. Auf den ebenso online auf dem Geoportal des Bundes einsehbaren historischen Luftbildern lässt sich weiter erkennen, dass das nun zum Abbruch vorgesehene Gebäude auf der Bauparzelle, sowie die sich direkt östlich und westlich davon auf den Nachbarparzellen Seftigen Grundbuchblatt Nr. F.________ und M.________ befindenden Gebäude (B.________ Nr. 1 und 7) seit mindestens den 1930er-Jahren bestehen.