b) Gestützt auf den Verzicht der Beschwerdegegnerin auf den verbleibenden Besucherplatzplatz Nr. 5 gemäss ihrer Stellungnahme vom 25. Juli 2024 wird dieser in den entsprechenden Projektänderungsplänen vom 29. Oktober 2024, gestempelt vom Rechtsamt am 29. Oktober 2024, gestrichen. Südlich des geplanten Neubaus werden somit keine strassenseitigen Besucherparkplätze bewilligt. 5. Massgebendes Terrain, Hangneigung und Fassadenhöhe