Das geänderte Projekt tritt an die Stelle des ursprünglichen Bauprojekts, welches somit nicht mehr zur Diskussion steht; Verfahrensinhalt bildet nach der Projektänderung allein das geänderte Projekt. Demzufolge hat die Beschwerdegegnerin mit dem Einreichen des Projektänderungsgesuchs bei der BVD auf ihr ursprüngliches Bauvorhaben verzichtet. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist einzig die neuste Projektänderung und massgeblich sind somit die Projektänderungspläne vom 29. Oktober 2024, gestempelt vom Rechtsamt am 29. Oktober 2024. In den nachfolgenden Erwägungen ist zu prüfen, ob die Projektänderung insgesamt bewilligt werden kann. 4. Besucherparkplatz