Die Projektänderung vom 9. Juli 2024 in Verbindung mit der Stellungnahme vom 25. Juli 2024 und die angepasste Projektänderung vom 29. Oktober 2024 ersetzen das ursprüngliche Baugesuch im Umfang der Änderungen, d.h. was den Verzicht auf die Besucherparkplätze, die Reduktion der Gebäudehöhe, die Verkleinerung der beiden Lauben sowie die genauen Vermassungen angeht. Von diesen geringfügigen Projektänderungen sind keine öffentlichen oder wesentlichen nachbarlichen Interessen zusätzlich betroffen und die Verfahrensbeteiligten wurden angehört. Auf die Anhörung Dritter und eine Publikation konnte verzichtet werden. Damit sind die Anforderungen von Art. 43 Abs. 3 BewD eingehalten.