7. Mit summarischer Einschätzung vom 4. September 2024 stellte das Rechtsamt diverse Widersprüche und Mängel betreffend die Angaben zum massgebenden Terrain in den Projektänderungsplänen vom 9. Juli 2024 fest und erteilte der Beschwerdegegnerin Gelegenheit, erneut eine Projektänderung einzureichen. Gleichzeitig holte das Rechtsamt bei der Gemeinde Seftigen alle vorhandenen Baupläne betreffend die aktuell bestehenden Bauten auf der Bauparzelle sowie auf den unmittelbar benachbarten Grundstücken ein. 8. Mit Schreiben vom 19. Oktober 2024 reichte die Gemeinde Seftigen die gewünschten Archivpläne ein, welche daraufhin vom Rechtsamt zu den Akten genommen wurden.