6. Mit Stellungnahme vom 28. August 2024 äussert sich die Gemeinde Seftigen positiv zur Projektänderung der Beschwerdegegnerin vom 9. Juli 2024. Der Beschwerdeführer hingegen kritisiert in seiner Eingabe vom 30. August 2024 verschiedene Punkte der Projektänderung und bestätigt seine ursprünglichen Rechtsbegehren.