5. Mit Verfügung vom 18. Juli 2024 stellte das Rechtsamt die Projektänderung den Verfahrensbeteiligten zu und stellte im Rahmen einer weiteren summarischen Einschätzung fest, dass strassenseitig keine Besucherparkplätze bewilligt werden könnten. Daraufhin teilte die Beschwerdegegnerin mit Stellungnahme vom 25. Juli 2024 mit, dass sie auf den verbleibenden Besucherparkplatz an der Südfassade des Bauvorhabens verzichten würde.