Mit den Projektänderungsplänen vom 9. Juli 2024, gestempelt vom Rechtsamt am 15. Juli 2024, legt die Beschwerdegegnerin insbesondere die Ermittlung der Hangneigung dar. Weiter beabsichtigt sie gemäss den eingereichten Plänen, die Gebäudehöhe zu reduzieren und die in den Strassenabstand ragende Laube zu verkleinern. Ausserdem sieht sie strassenseitig nur noch einen einzigen Besucherparkplatz vor.