3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Beschwerdegegnerin nahm mit Schreiben vom 15. März 2024 Stellung zur Beschwerde und beantragte sinngemäss deren Abweisung. Die Gemeinde Seftigen nahm mit Schreiben vom 16. April 2024 Stellung und beantragte die vollständige Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung ihres Gesamtbauentscheids.