1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 13. April 2023 bei der Gemeinde Seftigen ein Baugesuch ein für den Abbruch des bestehenden Gebäudes und die Errichtung eines Neubaus mit vier Wohnungen und einem Büroraum auf Parzelle Seftigen Grundbuchblatt Nr. G.________. Die Parzelle liegt in der Zone «H.________». Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderen der Beschwerdeführer Einsprache. Mit Bauentscheid vom 15. Februar 2024 erteilte die Gemeinde Seftigen die Baubewilligung.