2. Die materielle Beschwerde der Beschwerdeführerin 2 vom 11. März 2024 und die Beschwerde der Beschwerdeführerinnen 3 und 4 werden abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Der Gesamtentscheid der Gemeinde Spiez vom 7. Dezember 2023 wird bestätigt. 3. a) Den Beschwerdeführenden 1 und 2 werden Verfahrenskosten in Höhe von CHF 900.00 zur Bezahlung auferlegt. Sie haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.