dienst nur bewilligt werden, wenn sichergestellt ist, dass diese Grenzwerte eingehalten werden können (vgl. Art. 4 f. NISV). Das AUE kam in seinem Fachbericht Immissionsschutz vom 14. Juli 2023 zum Schluss, dass die geplante Mobilfunk-Basisstation die gesetzlichen Anforderungen erfülle und der Anlagegrenzwert bei sämtlichen OMEN eingehalten werde.40 13. Anlageperimeter