c) In Bezug auf konventionelle Antennen hat sich das Bundesgericht mehrfach eingehend mit dem QS-System und den Abnahmemessungen auseinandergesetzt.29 In diesen Entscheiden kam das Bundesgericht zum Schluss, dass sich die vom Eidgenössischen Institut für Metrologie (METAS) empfohlenen Messmethoden als tauglich erweisen, wobei im vorliegenden Fall gemäss dem Fachbericht Immissionsschutz vom 14. Juli 2023 keine Abnahmemessungen durchgeführt werden müssen, was von den Beschwerdeführenden nicht bestritten wird. Ebenso erweist sich das QS-System als tauglich. Es kann auf die umfangreiche Rechtsprechung in der Fussnote 25 verwiesen werden.