hat. Mehr als die Einhaltung der Grenzwerte kann nicht verlangt werden.28 Dem Vorhaben stehen somit keine überwiegenden Interessen entgegen. Das AGR hat demzufolge die Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG zu Recht erteilt. 9. Qualitätssicherungssystem (QS-System) und Abnahmemessungen