Damit erübrigt sich das Erstellen einer Mehrzahl von kleineren und nahe bei einander liegenden Anlagen. Sodann ist der Standort der Mobilfunkanlage am Tunneleingang für die Funkversorgung der Bahnstrecke inkl. Einspeisung des Signals in den Bahntunnel und für die Abdeckung der Umgebung von Leimern und Ey erforderlich.27 Unter diesen Umständen wäre mit einer Verweigerung der Ausnahmebewilligung aus raumplanerischer Sicht nichts gewonnen. Denn eine Aufgabe bzw. ein Rückbau des aktuellen Standorts steht nicht zur Diskussion. Konkrete Alternativstandorte müssen bei dieser Ausgangslage keine geprüft werden.