Zudem wird der Mast von den drei Beschwerdegegnerinnen gemeinsam genutzt. Mit dieser Konzentration auf einem Mast wird die Vorgabe des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE), wonach bei Erstellung mehrerer eigenständiger Netze wenn möglich die Antennenstandorte zusammengelegt werden sollen, Rechnung getragen.26 Aufgrund seiner topographischen Lage kann von diesem Standort aus auch ein relativ grosses Gebiet mit nur einer Anlage erschlossen werden. Damit erübrigt sich das Erstellen einer Mehrzahl von kleineren und nahe bei einander liegenden Anlagen.