a) Sodann rügen die Beschwerdeführerinnen 3 und 4, die Bauherrin habe nirgends erwähnt, welche alternativen Standorte geprüft worden seien. Die Begründung: «… die bestehende Antenne ist bereits an diesem Standort/der Tunneleingang ist zwingend …» entspreche nicht einer konkreten Prüfung von alternativen Standorten. Das Kaskadenmodell der Gemeinde Spiez sei nicht eingehalten.