Im vorliegenden Fall kommen lediglich konventionelle Antennen zum Einsatz, welche nicht adaptiv betrieben werden können.16 Entsprechend beinhaltet das Antennenprojekt auch keinen Korrekturfaktor und keine Mittelung der Sendeleistung über einen Zeitraum von sechs Minuten. Die diesbezüglichen Rügen gehen ebenfalls über den Streitgegenstand hinaus, weshalb darauf nicht einzutreten ist. Entsprechend können die Beschwerdeführerinnen 3 und 4 auch aus dem Verweis auf den Entscheid der BVD 120/2023/64 vom 18. Dezember 2023 nichts zu ihren Gunsten ableiten. 6. Rechtliches Gehör