Die Parteien können den Streitgegenstand im Verlauf des Verfahrens nicht erweitern, sondern nur einschränken.15 Für die Beurteilung dieses Rügepunkts ist nicht die BVD zuständig, sondern erstinstanzlich die Baupolizeibehörde der Gemeinde Spiez. Auf die Rüge ist daher nicht einzutreten. Weitergehende Abklärungen diesbezüglich erübrigen sich damit.