Die Gemeinde Spiez äusserte sich im Gesamtentscheid vom 7. Dezember 2023 weitestgehend zu den Rügen der Beschwerdeführerin 2 in ihrer Einsprache vom 20. August 2023. Da eine Rückweisung damit einem formalistischen Leerlauf gleichgekommen wäre, erhielt die Beschwerdeführerin 2 mit Verfügung vom 16. Februar 2024 Gelegenheit, eine materiell begründete Beschwerde nachzureichen. 3. Materielle Beschwerde der Beschwerdeführerin 2 und Beschwerde der Beschwerdeführerinnen 3 und 4: Beschwerdelegitimation