9. Die Verfahrensbeteiligten erhielten mit Verfügung vom 6. Januar 2025 Gelegenheit, zu sämtlichen Eingaben Stellung zu nehmen. Die Beschwerdegegnerin 1 verzichtete mit Schreiben vom 8. Januar 2025 auf weitere Bemerkungen. Die Beschwerdeführerin 3 reichte am 10. Februar 2025 eine Stellungnahme ein. 10. Auf die Rechtsschriften, die vorhandenen Akten sowie die Stellungnahme des AUE wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Zuständigkeit