wendet werde und es sich bei den Antennentypen «74212010» und «AHP4518R3v06» um konventionelle Antennen handle. Fraglich sei jedoch, ob diese adaptiv betrieben würden, und somit als adaptive Antennen gelten würden, oder nicht. Die Beschwerdegegnerinnen erhielten Gelegenheit dazu Stellung zu nehmen. Die Beschwerdegegnerin 1 hält in ihrem Schreiben vom 18. Dezember 2024 fest, es handle sich sowohl beim Antennentyp «74212010» als auch beim Antennentyp «AHP4518R3v06» um passive Antennen, die konventionell angesteuert würden, deshalb nicht adaptiv betrieben werden könnten und entsprechend kein Beamforming zuliessen.